Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzkonzeptes in der Vereinsarbeit
Im Frühjahr 2017 wurde der SVH, wie alle anderen Vereine vom Landratsamt Ravensburg, mit der Aufforderung angeschrieben, ein Jugendschutzkonzept für den Verein auszuarbeiten und dies dann umzusetzen.
Seit Anfang des vergangenen Jahres war dies ein großes Thema in der Presse. Das Bundeskinderschutzgesetz, eigentlicher Auslöser für diese Initiative, gilt bereits seit 2012. Der Landkreis Ravensburg wurde jedoch erst im Dezember 2016 tätig. Mit Schreiben vom 11. Januar 2017 vom Landratsamt Ravensburg, Jugendamt Wangen, wurde der SVH aufgefordert, eine Vereinbarung zur Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzes im Sport gem. § 72a Abs. 4 SGB VIII bis Ende 2017 unterschrieben an das Jugendamt zurückzusenden.
Als Sportverein, der in mehreren Abteilungen Kinder und Jugendliche bei der Ausübung verschiedener sportlicher Aktivitäten betreut und beaufsichtigt, sind wir daher gefordert, ein Konzept zur Prävention und Bekämpfung der Gefährdung von Kindern und Jugendlichen im Verein zu entwickeln. Dazu können prinzipiell viele Maßnahmen bis hin zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses gehören.
Im Dachverband der Sport treibenden Vereine der Stadt Leutkirch war das natürlich auch ein Thema und so konnte man sich mit den anderen Vereinen austauschen, wie man diese Umsetzung durchführt.
Im Ausschuss wurde beschlossen, dass sich ein Team mit Mitgliedern aus allen Abteilungen und des Gesamtvereins zusammensetzt, um eine Richtlinie bzw. Maßnahmen für die Umsetzung auszuarbeiten. Im Herbst war es dann soweit. Dem Ausschuss wurde eine Umsetzung vorgetragen und dann auch einstimmig beschlossen, dies so umzusetzen.
Konkret bedeutet dies, dass der SVH folgende Maßnahmen zum Kinder- und Jugendschutz im Verein umsetzen wird:
- Alle Trainer, Übungsleiter und Jugendleiter, die im Jugendbereich tätig sind, müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
- Alle, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, unterschreiben einen Ehrenkodex.
- Der SVH benennt mindestens einen Schutzbeauftragten. Der oder die Schutzbeauftragte ist eine vertrauensvolle Ansprechperson für die Kinder, Eltern und Mitarbeiter.
Sollte ein Vereinsmitglied ein Anliegen in dieser Sache haben, dann bitte nicht zögern und sich an unsere Schutzbeauftragten wenden.
Kinder- und Jugendschutzgesetz Umsetzung
Kinder- und Jugendschutzgesetz Ehrenkodex
Kinder- und Jugendschutzgesetz Selbstverpflichtungserklärung